Industrie-Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Dafür gibt es Regeln und Normen. Diese Seite erklärt die wichtigsten Regeln in einfacher Sprache – und wie Drohnen-Daten dabei helfen können.
Normen sorgen für Sicherheit. Wenn ein Druck-Behälter nicht geprüft wird, kann er platzen. Wenn ein Kessel nicht kontrolliert wird, kann es einen Unfall geben.
Deshalb schreiben Gesetze vor: Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Die Normen sagen, wie und wann das passieren muss.
Die zentrale Regel für Industrie-Anlagen in Deutschland. Sie sagt:
Wichtig: Die BetrSichV schreibt die Prüf-Pflicht vor – aber nicht die Methode. Eine Drohne ist eine erlaubte Alternative.
Diese Regel gilt für das Arbeiten in engen Räumen (Behälter, Silos, enge Räume). Wenn die Drohne statt eines Menschen in den Behälter fliegt, entfallen viele dieser Anforderungen – zum Beispiel Rettungs-Kette und Atem-Schutz.
Die TRBS machen die BetrSichV konkreter. Zum Beispiel:
Für bestimmte Anlagen gibt es europäische Normen:
Bei der Sicht-Prüfung (VT) nach DIN EN ISO 17637 kann die 4K-Kamera der Drohne eingesetzt werden.
ATEX sind Regeln für Bereiche, in denen es zu Explosionen kommen kann. Zum Beispiel in Chemie-Anlagen oder bei Staub.
Wichtig: Die ELIOS 3 ist nicht ATEX-zertifiziert. Sie darf nur fliegen, wenn die Luft gasfrei gemessen wurde. Das besprechen wir vorher genau mit Ihrem Sicherheits-Beauftragten.
Für Tanks und Druck-Behälter gibt es auch internationale Regeln:
Für Schiffe und maritime Anlagen gibt es Klassifizierungs-Gesellschaften wie DNV, Lloyd’s Register und Bureau Veritas.
Für den Indoor-Drohnen-Einsatz in Industrie-Anlagen gibt es noch keine eigene Norm. Der Einsatz wird über bestehende Regeln legitimiert:
Wir liefern Daten – der Prüfer bewertet. Ob TÜV-Sachverständiger oder DEKRA-Ingenieur – die Prüf-Entscheidung liegt immer beim Sachverständigen.
Es gibt keine pauschale Antwort. Die Akzeptanz hängt vom Normen-Kontext und der Prüf-Organisation ab. In vielen Fällen werden Drohnen-Daten als Prüf-Grundlage akzeptiert. Wir klären das vorher mit der zuständigen Stelle.
Die Entscheidung liegt beim TÜV-Sachverständigen. Viele Sachverständige akzeptieren Drohnen-Daten als Prüf-Grundlage. Wir empfehlen, den Sachverständigen vor der Inspektion einzubeziehen.
Wenn kein Mensch in den engen Raum einsteigt, entfallen viele DGUV-Anforderungen. Eine Gas-Frei-Messung und die Abstimmung mit dem Sicherheits-Beauftragten sind aber weiterhin nötig.
Je nach Tank-Typ: API 653 (stehende Tanks), API 510 (Druck-Behälter), BetrSichV (deutsche Prüf-Pflichten) und DGUV 113-004 (Sicherheit bei Befahrung).
Haben Sie Fragen zu Normen bei Ihrer Inspektion? Wir helfen Ihnen gerne.