Industrie-Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden. Wie oft? Das hängt von der Anlage ab. Diese Seite erklärt die wichtigsten Fristen in einfacher Sprache.
Industrie-Anlagen müssen sicher sein. Deshalb gibt es gesetzliche Prüf-Pflichten. Die wichtigste Regel heißt BetrSichV (Betriebs-Sicherheits-Verordnung).
Die Prüf-Fristen hängen ab von:
Die Fristen dürfen nie überschritten werden. Sonst drohen Bußgelder und Betriebsstilllegung.
Hier die wichtigsten Höchst-Fristen:
| Anlagen-Typ | Innere Prüfung | Wer prüft? |
|---|---|---|
| Druck-Behälter | Alle 5 Jahre | ZÜS (TÜV, DEKRA...) |
| Dampf-Kessel | Alle 3 Jahre | ZÜS (immer) |
| Lager-Tanks | Alle 5–10 Jahre | Befähigte Person oder ZÜS |
| Silos | Alle 1–5 Jahre | Befähigte Person |
| Schornsteine | Alle 1–3 Jahre | Befähigte Person |
| Regal-Anlagen | Alle 12 Monate | Regal-Prüfer |
| Ex-Anlagen | Alle 1–3 Jahre | ZÜS oder Ex-Fachperson |
ZÜS = Zugelassene Überwachungs-Stelle (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ). Bei erhöhtem Risiko können kürzere Fristen gelten.
Es gibt zwei Arten von Prüfern:
Die Drohne ist ein Prüf-Werkzeug. Beide Prüfer-Typen können Drohnen-Daten nutzen.
Der Betreiber legt die Fristen fest – auf Basis seiner Gefährdungs-Beurteilung. Die BetrSichV gibt Höchst-Fristen vor, die nicht überschritten werden dürfen.
Das ist eine Ordnungs-Widrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bei einem Unfall haftet der Betreiber persönlich. Versicherungen können die Leistung verweigern.
Nein. Die Drohne ist ein Werkzeug. Die Prüfung muss von einer qualifizierten Person bewertet werden. Die Drohne liefert die Daten – zum Beispiel für die innere Sicht-Prüfung.
In der Praxis werden Drohnen-Daten von vielen Prüf-Stellen als Grundlage akzeptiert. Wir empfehlen, den Sachverständigen frühzeitig einzubeziehen.
Die Fristen richten sich nach der Gefährdungs-Beurteilung. Innerhalb der Höchst-Grenzen kann angepasst werden. Die Höchst-Fristen der BetrSichV können nicht verlängert werden.
Planen Sie eine wiederkehrende Prüfung? Wir helfen Ihnen gerne.