Prüf-Organisationen und Klassifizierungs-Gesellschaften
Wer darf Ihre Anlage prüfen? In Deutschland gibt es Zugelassene Überwachungs-Stellen (ZÜS) wie TÜV und DEKRA. Für Schiffe gibt es Klassifizierungs-Gesellschaften wie DNV. Diese Seite erklärt, wer was prüft.
Wer darf Anlagen prüfen?
Nicht jeder darf Industrie-Anlagen prüfen. Es gibt klare Regeln:
ZÜS (Zugelassene Überwachungs-Stellen) – für Druck-Geräte, Aufzüge und Explosions-Schutz-Anlagen. Zum Beispiel: TÜV, DEKRA, GTÜ.
Befähigte Personen – ausgebildete Fach-Leute für andere Anlagen wie Tanks, Silos, Regale und Schornsteine.
Klassifizierungs-Gesellschaften – für Schiffe und maritime Anlagen. Zum Beispiel: DNV, Lloyd’s Register, Bureau Veritas.
ZÜS in Deutschland
ZÜS steht für „Zugelassene Überwachungs-Stelle“. Sie sind staatlich zugelassen und prüfen:
Druck-Behälter und Dampf-Kessel
Aufzüge
Anlagen in Explosions-Schutz-Zonen
Ohne gültigen ZÜS-Prüf-Bericht darf eine solche Anlage nicht betrieben werden.
Die wichtigsten ZÜS in Deutschland sind:
TÜV SÜD – Haupt-Sitz München, stark in Süd-Deutschland
TÜV NORD – Haupt-Sitz Hamburg, stark in Nord-Deutschland
TÜV Rheinland – Haupt-Sitz Köln, bundesweit und international
DEKRA – Haupt-Sitz Stuttgart, bundesweit
GTÜ – Haupt-Sitz Stuttgart, Fokus auf Anlagen-Sicherheit
SGS-TÜV Saar – stark in Chemie und Energie
Klassifizierungs-Gesellschaften
Für Schiffe und Offshore-Anlagen sind Klassifizierungs-Gesellschaften zuständig. Sie gehören zum Dach-Verband IACS (International Association of Classification Societies).
Die wichtigsten sind:
DNV – aus Norwegen, in Deutschland besonders wichtig (ehemaliger Germanischer Lloyd)
Bureau Veritas (BV) – aus Frankreich, hat Drohnen als Prüf-Werkzeug zugelassen
Lloyd’s Register (LR) – aus Großbritannien, die älteste Gesellschaft der Welt
ABS – aus den USA, stark bei Offshore
Mehrere dieser Gesellschaften akzeptieren Drohnen-Inspektionen bereits als ergänzendes Prüf-Verfahren.
Die Drohne und der Prüfer
Kopterflug ist keine Prüf-Organisation. Wir sind kein TÜV und keine DEKRA. Unsere Rolle ist klar:
Wir liefern Daten – 4K-Video, Fotos, 3D-Modelle und Wärmebilder.
Der Prüfer entscheidet – ob TÜV oder DNV, die Prüf-Entscheidung liegt beim Sachverständigen.
Gemeinsame Planung – wir stimmen jeden Einsatz mit der Prüf-Organisation ab.
Ja. Der Betreiber kann frei wählen, welche ZÜS er beauftragt – solange sie für den Prüf-Bereich zugelassen ist.
Akzeptieren ZÜS Drohnen-Daten?
In der Praxis werden Drohnen-Daten von vielen ZÜS als Prüf-Grundlage akzeptiert. Die Entscheidung liegt beim Sachverständigen. Wir empfehlen, ihn frühzeitig einzubeziehen.
Was ist der Unterschied zwischen ZÜS und Klassifizierungs-Gesellschaft?
Eine ZÜS ist eine deutsche Institution für Industrie-Anlagen (TÜV, DEKRA). Eine Klassifizierungs-Gesellschaft prüft Schiffe und maritime Anlagen nach internationalen Standards (DNV, Lloyd’s Register).
Was kostet eine ZÜS-Prüfung?
Das hängt von der Anlage ab. Typisch: Druck-Behälter ab ca. 500–2.000 Euro, Dampf-Kessel ab ca. 1.000–3.000 Euro. Die Drohne spart bei den Vorbereitungs-Kosten: Kein Gerüst, kein Seil-Zugang, kürzere Stillstands-Zeiten.
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