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    Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV

    • Drohnen als Prüfwerkzeug für ZÜS, TÜV und befähigte Personen – gemäß TRBS 1201
    Karsten Lehrke

    Karsten Lehrke

    Karsten ist Gründer und Geschäftsführer von Kopterflug. Als Dipl.-Ing. Maschinenbau bringt er langjährige Erfahrung in der Projektplanung mit.

    Was ist die BetrSichV und warum betrifft sie jeden Anlagenbetreiber?

    Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale deutsche Verordnung für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie verpflichtet Arbeitgeber und Betreiber, ihre Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen – und zwar nicht irgendwie, sondern nach klar definierten Vorgaben.

    Betroffen sind nahezu alle Industriebetriebe, denn der Geltungsbereich umfasst:

    Druckbehälter (Reaktoren, Autoklaven, Wärmetauscher)
    Dampfkessel (Wasserrohrkessel, Großwasserraumkessel)
    Rohrleitungen unter Druck
    Aufzugsanlagen
    Lagerbehälter für Gefahrstoffe (Tanks, Silos)
    Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen)

    Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber bzw. Betreiber. Er muss die Prüffristen einhalten, die Prüfungen organisieren und die Ergebnisse dokumentieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Betriebsstilllegungen und im Schadensfall persönliche Haftung.

    Die BetrSichV betrifft nicht nur Großkonzerne. Jeder Betrieb mit Druckbehältern, Lagertanks oder überwachungsbedürftigen Anlagen unterliegt den Prüfpflichten – unabhängig von der Unternehmensgröße. Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Kopterflug Inspection Services GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Maßgeblich sind immer die aktuellen Fassungen der Verordnungen auf gesetze-im-internet.de und baua.de.

    Die Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen betreffen Betreiber in ganz Deutschland – von Chemieparks in Leverkusen und Ludwigshafen über Stahlwerke in Duisburg bis zu Kraftwerken in Heilbronn.

    Wiederkehrende Prüfungen: Was wird geprüft?

    Die §§ 14, 15 und 16 BetrSichV regeln die wiederkehrenden Prüfungen im Detail. Die TRBS 1201 (Technische Regel für Betriebssicherheit – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln) konkretisiert Art, Umfang und Dokumentation dieser Prüfungen.

    Je nach Anlagentyp unterscheiden sich die Prüfanforderungen erheblich:

    Druckbehälter

    Innere Prüfung, äußere Prüfung und Festigkeitsprüfung in festgelegten Intervallen. Prüfung durch ZÜS (zugelassene Überwachungsstelle) gemäß § 16 BetrSichV.

    Dampfkessel

    Regelmäßige innere Prüfung der Heizflächen, Rohrsysteme und Einbauten. Äußere Prüfung der Isolierung und Tragkonstruktion. Prüffristen nach Anhang 2 BetrSichV.

    Rohrleitungen

    Prüfung von Rohrleitungssystemen unter Druck – insbesondere an Schweißnähten, Formstücken und Auflagern. Äußere Sichtprüfung und ggf. innere Prüfung.

    Lagerbehälter

    Innere Prüfung von Tanks, Silos und Behältern für Gefahrstoffe. Prüfung der Dichtheit, Wandstärke, Beschichtung und Korrosionszustand.

    Ex-Anlagen

    Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 15 BetrSichV. Besondere Anforderungen an Explosionsschutz-Dokumentation und Zoneneinteilung.

    Die Rolle der Drohne bei wiederkehrenden Prüfungen

    Wichtig: Die Drohne ist ein Werkzeug – kein Ersatz für den Sachverständigen

    Die prüfpflichtige Prüfung nach BetrSichV erfordert immer eine qualifizierte Person: eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS wie TÜV, DEKRA, GTÜ) oder eine befähigte Person nach TRBS 1203. Daran ändert eine Drohne nichts.

    Was die Drohne ändert: Wie der Sachverständige an seine Daten kommt.

    Bisher musste für die innere Prüfung eines Tanks oder Kessels ein Mensch in den Behälter einsteigen – mit allen Konsequenzen: Gerüstbau, Entleerung, Reinigung, Befahrerlaubnis nach DGUV 113-004, Rettungskette, Atemschutz. Die Drohne liefert dieselben visuellen Daten ohne Personeneinstieg.

    Der Sachverständige der ZÜS verfolgt den Drohnenflug über einen Live-Monitor, kann den Piloten in Echtzeit dirigieren und Bereiche gezielt ansteuern lassen. Er trifft die Prüfentscheidung – die Drohne liefert die Datengrundlage.

    Kopterflug ist keine Prüforganisation. Wir sind kein TÜV, keine DEKRA, keine ZÜS. Wir liefern hochauflösende Inspektionsdaten (4K-Video, Fotos, LiDAR, Thermografie), die der Sachverständige als Prüfgrundlage nutzen kann. Die Prüfentscheidung liegt immer beim Sachverständigen.

    Sachverständiger entscheidet

    Die ZÜS oder befähigte Person trifft die Prüfentscheidung. Die Drohne liefert die visuellen Daten als Entscheidungsgrundlage.

    Drohne liefert Daten

    4K-Video, hochauflösende Fotos, Thermografie und LiDAR-3D – der Sachverständige sieht alles in Echtzeit auf dem Live-Monitor.

    Akzeptanz als Hilfsmittel

    Die Drohne wird von den meisten ZÜS als Hilfsmittel für die Prüfung akzeptiert – vergleichbar mit Endoskop oder Kamerasystem.

    Inspektion im alten Kesselhaus – wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV

    Welche Prüfungen kann die Drohne unterstützen?

    Die BetrSichV unterscheidet drei Prüfarten für überwachungsbedürftige Anlagen. Die Drohne kann bei jeder davon eine Rolle spielen – in unterschiedlichem Umfang:

    Innere Prüfung (§ 16 BetrSichV)

    Hier entfaltet die Drohne den größten Nutzen. Statt den Behälter zu befahren, fliegt die ELIOS 3 durch die Mannlochöffnung (ab 50 × 50 cm) und dokumentiert die gesamte Innenfläche in 4K. Korrosion, Risse, Beschichtungsschäden, Ablagerungen – alles wird visuell erfasst, ohne dass ein Mensch einsteigen muss.

    Äußere Prüfung

    Inspektion von Außenflächen, Isolierungen, Tragkonstruktionen und Anschlüssen. Die Drohne erreicht auch schwer zugängliche Stellen an hohen Behältern, Kolonnen oder Schornsteinen – ohne Gerüst und ohne Seilzugang.

    Festigkeitsprüfung (Datenlieferant)

    Die Festigkeitsprüfung selbst (z.B. Druckprobe) kann die Drohne nicht durchführen. Aber: Sie kann den Zustand vor und nach der Druckprobe dokumentieren und dem Sachverständigen visuelle Daten für die Beurteilung liefern.

    Praxisbeispiel: Innere Prüfung eines Lagertanks mit TÜV

    So läuft eine wiederkehrende innere Prüfung nach BetrSichV in der Praxis ab, wenn Kopterflug die Drohneninspektion durchführt:

    Schritt 1: Vorbereitung und Abstimmung
    Der Betreiber beauftragt die ZÜS (z.B. TÜV) mit der wiederkehrenden Prüfung. Parallel wird Kopterflug als Dienstleister für die Drohneninspektion beauftragt. In einem gemeinsamen Vorgespräch werden Prüfumfang, Fokusthemen und Dokumentationsanforderungen abgestimmt.

    Schritt 2: Vor-Ort-Einweisung
    Am Prüftag sind anwesend: TÜV-Sachverständiger, Kopterflug-Pilot, Betreibervertreter. Der Tank ist entleert, gereinigt und freigemessen. Der Sachverständige definiert die zu prüfenden Bereiche (Boden, Mantel, Dach, Stutzen, Schweißnähte).

    Schritt 3: Drohnenflug mit Live-Übertragung
    Die ELIOS 3 fliegt durch die Mannlochöffnung in den Tank. Der TÜV-Sachverständige verfolgt den Flug auf einem hochauflösenden Monitor in Echtzeit. Er kann den Piloten per Funk anweisen: „Bitte den Stutzen bei 3 Uhr näher anfliegen“ oder „Die Schweißnaht am Bodenblech bitte im Detail aufnehmen.“

    Schritt 4: Dokumentation und Übergabe
    Nach dem Flug erhält der Sachverständige: 4K-Videoaufnahmen, hochauflösende Einzelbilder aller relevanten Bereiche, optional ein LiDAR-3D-Modell des Tankinnenraums und Thermografie-Daten. Auf dieser Basis erstellt der Sachverständige seinen Prüfbericht.

    Schritt 5: Prüfbericht durch ZÜS
    Der Sachverständige wertet die Daten aus, erstellt den Prüfbericht und dokumentiert das Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung. Die Drohnendaten werden als Anlage zum Prüfbericht archiviert.

    Der TÜV-Sachverständige ist während des gesamten Flugs anwesend und steuert den Prüfablauf. Er entscheidet, welche Bereiche näher inspiziert werden. Die Drohne ist sein verlängertes Auge – nicht sein Ersatz.

    TRBS 1201 und TRBS 1203 — Die wichtigsten Technischen Regeln

    Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die BetrSichV und geben den Stand der Technik wieder. Für wiederkehrende Prüfungen sind zwei TRBS besonders wichtig:

    TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen

    Die TRBS 1201 definiert Art, Umfang und Dokumentation aller Prüfungen nach BetrSichV. Sie regelt, welche Prüfarten durchzuführen sind (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, messtechnische Prüfung), wie die risikobasierte Fristermittlung erfolgt und was im Prüfbericht stehen muss. Die TRBS 1201 ist auch die Grundlage dafür, dass Drohnen als Werkzeug für die Sichtprüfung eingesetzt werden können.

    TRBS 1203 — Befähigte Personen

    Definiert die Anforderungen an Personen, die Prüfungen nach § 14 BetrSichV durchführen: Berufsausbildung im relevanten Fachgebiet, Berufserfahrung mit den zu prüfenden Anlagen und zeitnahe Tätigkeit (aktuelle Fachkenntnisse). Für überwachungsbedürftige Anlagen (Druckgeräte, Ex-Anlagen) ist statt der befähigten Person eine ZÜS (TÜV, DEKRA) erforderlich.

    ZÜS vs. befähigte Person

    ZÜS erforderlich (§ 15): Druckgeräte ab Kategorie I, Dampfkessel, Aufzüge, bestimmte Ex-Anlagen.
    Befähigte Person reicht (§ 14): Atmosphärische Tanks, Silos, Schornsteine, Regalanlagen, Krane.

    In beiden Fällen kann die Drohne als Prüfwerkzeug eingesetzt werden — die Prüfentscheidung bleibt beim Sachverständigen.

    Detaillierte Prüffristen nach Anlagentyp
    Übersicht aller Prüforganisationen (ZÜS & IACS)

    Praxisergebnisse: Dokumentierte Inspektionsdaten nach Anlagentyp

    Die folgenden Ergebnisse stammen aus dokumentierten Drohneninspektionen weltweit und zeigen, welche Effizienzgewinne bei wiederkehrenden Prüfungen realistisch sind. Alle Prüfentscheidungen wurden von qualifizierten Sachverständigen getroffen – die Drohne lieferte die Datengrundlage.

    Die genannten Ergebnisse stammen aus veröffentlichten Fallstudien des Drohnenherstellers Flyability. Die konkreten Ergebnisse variieren je nach Anlage, Zustand und Prüfumfang. Wir beraten Sie gerne, welche Ergebnisse für Ihren spezifischen Anlagentyp realistisch sind.

    Lagertanks & Öltanks

    FPSO-Öltanks: Inspektionszeit von 7–10 Tagen auf 2 Tage reduziert. Frachttanks: 90 % Zeitersparnis, 700+ Arbeitsstunden eingespart. Ballasttanks: Vollständige Inspektion in unter 2 Stunden. (Quellen: Flyability FPSO-Studie, Flyability Frachttank-Studie, Flyability Ballasttank-Inspektion)

    Druckbehälter & Kolonnen

    API-510-Prüfung in Belgien: Bureau Veritas hat die Drohne nach 15 Tests als formales Inspektionswerkzeug zugelassen. Öltanker-Rumpf: ~1 Mio. USD Gerüstkostenersparnis, 10.000+ Arbeitsstunden in der Höhe vermieden. (Quellen: Flyability/Bureau Veritas Studie, Flyability Hull-Inspektion)

    Silos & Schüttgutbehälter

    Zementwerk: UT-Wanddickenmessung im Kalksteinsilo mit Drohne. Bergbau Oman: 7 Lagerbunker (je 40 m) inspiziert – erstmals ohne Seilzugang. Getreidesilos: 95 % Kostenreduktion, Inspektionszeit von 4 Stunden auf 30 Minuten. (Quellen: Flyability UT-Zementwerk-Studie, Flyability Bergbau-Studie, Flyability Getreidesilo-Studie)

    Kessel & Dampferzeuger

    Kohlekraftwerk: 15 Flüge in 4 Stunden im Überhitzer, 12+ Stunden Stillstandszeit eingespart. Kesselinspektion: 20.000 USD Ersparnis pro Einsatz. Kraftwerk Ukraine: Kesselinspektion in 1 Stunde statt 1 Tag. (Quellen: Flyability Boiler-Studie, Flyability Kessel-Fallstudie, Flyability Kraftwerk-Studie)

    Schornsteine & Abgasanlagen

    180-m-Schornstein in Kohlekraftwerk: 20 % Kostenersparnis gegenüber Seilzugang. 120-m-Schornstein in Zementwerk: Vollständige Inspektion mit 4K und LiDAR in 1 Stunde. UT-Messungen im Stack in unter 60 Minuten. (Quellen: Flyability Stack-Inspektion Malaysia, Flyability Chimney-Studie, Flyability UT-Stack-Studie Kanada)

    Abwassersysteme & Kanäle

    Wasserversorger Frankreich: 40 % Kostenreduktion pro Laufmeter seit 2016. Kanalnetzbetreiber: Inspektionsgeschwindigkeit von 400–600 m/Tag auf 900 m/Tag gesteigert. UK-Kanal: 4× schnellere Vermessung mit LiDAR (halber Tag statt 3 Tage). (Quellen: Flyability Abwasser-Fallstudien)

    LiDAR-3D-Scan Absorber – wiederkehrende Prüfung

    Grenzen: Wann die Drohne nicht ausreicht

    Transparenz ist uns wichtig. Es gibt Prüfanforderungen, bei denen die Drohne an ihre Grenzen stößt:

    Die Drohne ersetzt nicht jede Prüfmethode – aber sie reduziert den Umfang manueller Prüfungen drastisch. Statt den gesamten Behälter zu befahren, können Kontaktprüfungen gezielt an den Stellen durchgeführt werden, die die Drohne als auffällig identifiziert hat.

    Ultraschall-Wanddickenmessung (UT)

    Für die klassische UT-Wanddickenmessung muss der Prüfkopf physisch auf der Oberfläche aufgesetzt werden. Die ELIOS 3 verfügt optional über ein UT-Payload (Ultraschall-Wanddicken-Modul) – dieses erfordert jedoch Kontakt mit der Behälterwand und ist derzeit nur für bestimmte Oberflächen geeignet.

    Druckprobe / Festigkeitsprüfung

    Die Druckprobe ist ein physikalischer Test, bei dem der Behälter mit Überdruck beaufschlagt wird. Das kann keine Drohne ersetzen – aber die Drohne kann den Zustand vor und nach der Prüfung dokumentieren.

    Ventil- und Armaturenprüfung

    Die Funktionsprüfung von Sicherheitsventilen, Absperrarmaturen und Berstscheiben erfordert mechanische Betätigung und kann nicht visuell durchgeführt werden.

    Kontakt-ZfP-Verfahren

    Magnetpulverprüfung (MT), Eindringprüfung (PT) und Wirbelstromprüfung (ET) erfordern direkten Kontakt mit der Oberfläche. Die Drohne kann jedoch die Stellen identifizieren, an denen diese Verfahren gezielt eingesetzt werden sollten.

    Fazit: Die Drohne macht Prüfungen effizienter, nicht überflüssig

    Die wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV bleibt, was sie ist: eine gesetzliche Pflicht, die von qualifizierten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Die Drohne ändert nicht das „Ob“, sondern das „Wie“.

    Was die Drohne verbessert:

    Sicherheit: Kein Personeneinstieg in Confined Spaces – die häufigste Unfallursache bei inneren Prüfungen entfällt
    Geschwindigkeit: Innere Prüfungen in Stunden statt Tagen – dokumentierte Beispiele zeigen 90 % Zeitersparnis bei Tankinspektionen und Reduzierung von 7–10 Tagen auf 2 Tage bei Offshore-Tanks
    Kosten: Dokumentierte Einsparungen von 20.000 USD pro Kesselinspektion bis über 1 Mio. USD bei Großprojekten (Rumpfinspektionen ohne Gerüst). Typisch: 40–80 % Gesamtkostenersparnis durch Wegfall von Gerüst, Seilzugang und Rettungskette
    Datenqualität: 4K-Aufnahmen, LiDAR-3D-Modelle und Thermografie liefern objektive, reproduzierbare Daten statt subjektiver Sichteindrücke
    Dokumentation: Lückenlose digitale Dokumentation für den Prüfbericht, für Versicherungen und für das interne Anlagenmanagement
    Stillstandszeiten: Kürzere Anlagenstillstände, weil die Inspektion schneller abgeschlossen ist

    Die Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ oder eine andere ZÜS) bleibt der Entscheidungsträger. Kopterflug liefert die Daten, die der Sachverständige für seine Prüfentscheidung benötigt – schneller, sicherer und in höherer Qualität als bei konventioneller Befahrung.

    Sicherheit

    Kein Personeneinstieg in Confined Spaces. Die häufigste Unfallursache bei inneren Prüfungen kann in vielen Fällen entfallen.

    Kostenersparnis

    Bis zu 80 % Kostenersparnis durch Wegfall von Gerüst, Seilzugang, DGUV-Befahrung und Rettungskette.

    Kürzere Stillstände

    Innere Prüfungen in Stunden statt Tagen – weniger Produktionsausfall bei Turnarounds und Revisionen.

    Bessere Dokumentation

    4K-Video, hochauflösende Fotos, LiDAR-3D und Thermografie – objektiv, reproduzierbar und digital archivierbar.

    Häufige Fragen zur wiederkehrenden Prüfung mit Drohne

    Akzeptiert der TÜV Drohnendaten als Prüfgrundlage für wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV?

    In der Praxis werden Drohneninspektionsdaten von vielen ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ u.a.) als Prüfgrundlage für die innere Prüfung akzeptiert. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Sachverständigen. Wir empfehlen, den Sachverständigen frühzeitig in die Inspektionsplanung einzubeziehen – idealerweise ist er beim Drohnenflug vor Ort und kann den Piloten in Echtzeit anweisen.

    Ersetzt die Drohne die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)?

    Nein. Die Drohne ist ein Prüfwerkzeug, kein Ersatz für die ZÜS. Die prüfpflichtige Prüfung nach BetrSichV muss weiterhin von einer zugelassenen Überwachungsstelle oder befähigten Person durchgeführt werden. Die Drohne liefert die Daten – der Sachverständige trifft die Prüfentscheidung.

    Welche Prüfungen nach BetrSichV kann die Drohne unterstützen?

    Vor allem die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV: Die Drohne erfasst die gesamte Innenfläche von Behältern, Tanks und Kesseln in 4K, ohne dass ein Mensch einsteigen muss. Auch äußere Prüfungen an schwer zugänglichen Anlagen können drohnengestützt durchgeführt werden. Bei Festigkeitsprüfungen (Druckproben) dient die Drohne als ergänzendes Dokumentationswerkzeug.

    Brauche ich trotz Drohne eine Befahrerlaubnis nach DGUV 113-004?

    Wenn kein Mensch den Behälter betritt (Zero-Entry-Konzept), entfallen die meisten DGUV-Anforderungen: keine Rettungskette, kein Atemschutz, kein Sicherungsposten. Eine Gasfreimessung und die Abstimmung mit dem Sicherheitsverantwortlichen des Betreibers bleiben jedoch erforderlich.

    Kann die Drohne Wanddickenmessungen (UT) durchführen?

    Die Flyability ELIOS 3 verfügt optional über ein UT-Payload (Ultraschall-Wanddicken-Modul), das kontaktbasierte Wanddickenmessungen ermöglicht. Dieses Verfahren ist derzeit für bestimmte Oberflächen und Geometrien geeignet. In vielen Fällen wird die Drohne zunächst für die visuelle Inspektion eingesetzt und die Stellen identifiziert, an denen anschließend gezielte UT-Messungen durchgeführt werden – ob per Drohne oder manuell.

    Was kostet eine drohnengestützte wiederkehrende Prüfung im Vergleich zur konventionellen Befahrung?

    Die reinen Inspektionskosten sind vergleichbar oder geringer. Der entscheidende Vorteil liegt bei den Nebenkosten: Kein Gerüstbau (oft 5.000–30.000 €), keine Seilzugangs-Vorbereitung, keine aufwendige DGUV-Befahrung mit Rettungskette, deutlich kürzere Anlagenstillstände. In Summe ergibt sich eine Kostenersparnis von bis zu 80 % gegenüber der konventionellen Befahrung.

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