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    Risikobewertung vor der Drohneninspektion

    • Sicherheitskonzept, ATEX, Ex-Zonen & DGUV – was vor jedem Einsatz geprüft werden muss
    Karsten Lehrke

    Karsten Lehrke

    Karsten ist Gründer und Geschäftsführer von Kopterflug. Als Dipl.-Ing. Maschinenbau bringt er langjährige Erfahrung in der Projektplanung mit.

    Warum eine systematische Risikobewertung unverzichtbar ist

    Eine Drohneninspektion in industriellen Anlagen ist kein Standardflug. Industrieumgebungen konfrontieren den Einsatz mit einer Vielzahl spezifischer Gefahrenquellen, die vor dem Einsatz systematisch bewertet und dokumentiert werden müssen. Dies ist nicht nur eine Frage des internen Qualitätsmanagements, sondern eine klare Anforderung aus Arbeitsschutzrecht und Normen:

    Die DGUV Regel 103-003 (Arbeiten in engen Räumen) fordert vor Befahrungen oder befahrungsähnlichen Tätigkeiten in Confined Spaces eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung und – bei relevanten Gefahren – einen Erlaubnisschein. Auch wenn die Drohne keinen Personeneinstieg erfordert, müssen die Personen am Einsteigepunkt (Mannloch, Revisionsstutzen) und in der unmittelbaren Umgebung abgesichert sein.

    Die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und die GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) verlangen eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitstätigkeiten – einschließlich Inspektionstätigkeiten – in gefährdeten Bereichen. Eine professionelle Risikobewertung vor dem Drohneneinsatz ist damit nicht optional, sondern rechtlich geboten.

    Eine professionelle Drohneninspektionsfirma liefert nicht nur Bilder – sie liefert ein nachvollziehbares Sicherheitskonzept, das gegenüber Betreiber, Auftraggeber und Behörden standhält.

    Rechtliche Grundlage

    DGUV Regel 103-003, BetrSichV, GefStoffV, ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und TRGS 720 ff. – die relevanten Regelwerke für den Drohneneinsatz in Industrieanlagen.

    Schriftliche Dokumentation

    Jede Risikobewertung wird schriftlich dokumentiert und dem Auftraggeber als Teil der Inspektionsdokumentation übergeben.

    Vor dem Einsatz, nicht danach

    Die Risikobewertung ist ein Pre-Flight-Prozess – nicht eine nachträgliche Formalie. Erkannte Risiken bestimmen, ob und wie der Einsatz stattfinden kann.

    Die wichtigsten Gefahrenquellen im Überblick

    Folgende Gefahrenquellen werden vor jedem Drohneneinsatz in Industrieanlagen systematisch bewertet:

    Restgas & Toxische Atmosphäre

    Auch nach Entleerung und Spülung können Tanks, Behälter und Schächte toxische oder erstickende Restgase enthalten (H₂S, CO, NH₃, O₂-Mangel). Gasmessung vor dem Öffnen ist zwingend erforderlich.

    ATEX-Zonen & Explosionsgefahr

    Explosionsfähige Atmosphären (brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) klassifiziert in Ex-Zonen 0/1/2 (Gas) und 20/21/22 (Staub) nach ATEX-Richtlinie. Nicht-ATEX-zertifizierte Drohnen dürfen in relevanten Zonen nicht fliegen.

    Wärmestrahlung & Hitzestress

    Kurz abgefahrene Anlagen (Kessel, Öfen, Reaktoren) sind noch hohen Temperaturen ausgesetzt. Wärmestrahlung auf Elektronik und Rotoren begrenzt die Einsatzfähigkeit der Drohne. Temperaturmessung am Einsteigepunkt erforderlich.

    Elektrische Felder & HV-Anlagen

    In der Nähe von Hochspannungsanlagen, Transformatoren und offenen Schaltanlagen können elektromagnetische Störfelder die Drohnennavigation beeinflussen. Mindestabstände und Abschaltbedingungen werden vorab definiert.

    Staubexplosionsgefahr

    Kohlen-, Getreide-, Zucker- und Metallstäube in Bunkern und Silos bilden Ex-Zonen 20/21. Aufwirbelung durch Drohnen-Rotorwind ist zu berücksichtigen – Inertisierung oder Niederschlagsbefeuchtung ggf. erforderlich.

    Strukturelle Instabilität

    In Altanlagen oder nach Schadensereignissen können Einbauten, Wandverkleidungen oder Deckenelemente instabil sein. Vor dem Einsatz: Lastabschätzung und Vorabsichtprüfung am Einstiegspunkt.

    Confined Space Zugang – Risikobewertung vor Drohneneinsatz in engen Räumen

    ATEX & Ex-Zonen: Was ist erlaubt, was nicht?

    Die häufigste Frage bei Drohneneinsätzen in der Prozessindustrie betrifft ATEX: Darf eine Drohne in explosionsgefährdeten Bereichen fliegen?

    Die klare Antwort lautet: Es kommt auf die Zone an – und auf die Drohne.

    Die ELIOS 3 von Flyability ist nicht ATEX-zertifiziert und darf daher nicht in aktiven Ex-Zonen 0, 1, 20 oder 21 eingesetzt werden, solange eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Für Ex-Zone 2 und 22 (gelegentlich explosionsfähige Atmosphäre) ist eine Risikoabwägung mit dem Betreiber erforderlich.

    Das ändert sich jedoch, wenn die Anlage ordnungsgemäß gespült, inertisiert oder belüftet ist und eine Gasmessung die Unterschreitung des UEG (Untere Explosionsgrenze) auf < 10 % belegt. In diesem Fall kann die ELIOS 3 in ehemaligen Ex-Zonen eingesetzt werden – die Zone existiert nur bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit brennbaren Medien, nicht im gereinigten Stillstandszustand.

    Praktisches Vorgehen:
    • Vorabklärung mit dem Betreiber: Welche Ex-Zonen existieren in der Anlage?
    • Spül- und Messprotokoll: Gasmessung mit kalibriertem Gerät, Ergebnis dokumentiert
    • Erlaubnisschein-System: Schriftliche Freigabe durch Betriebsverantwortlichen
    • Kontinuierliche Gasmessung am Einsteigepunkt während des Fluges

    ATEX bedeutet nicht automatisch: kein Drohneneinsatz. Entscheidend ist der Zustand der Atmosphäre im Moment des Einsatzes – nicht die Klassifizierung der Zone im Normalbetrieb.

    Der Sicherheitsplan: Komponenten und Struktur

    Für jeden Drohneneinsatz in sicherheitsrelevanten Umgebungen erstellt Kopterflug einen schriftlichen Sicherheitsplan, der folgende Elemente umfasst:

    Gefährdungsbeurteilung

    Systematische Erfassung aller relevanten Gefahren (Atmosphäre, Temperatur, Strahlung, Strom, Struktur) mit Einstufung nach Wahrscheinlichkeit und Schwere.

    Schutzmaßnahmen

    Technische Maßnahmen (Gasmessung, Belüftung, Absperrung), organisatorische Maßnahmen (Erlaubnisschein, Kommunikationspläne) und PSA-Anforderungen.

    Einsatzgrenzen

    Klare Definition, unter welchen Bedingungen der Einsatz abgebrochen wird: Gasalarm, Temperaturgrenzwert, Sichtunterbrechung, Störung der Bodenstation.

    Notfallplan

    Verhalten bei Drohnenverlust im Objekt, Drohnensturz am Einstiegspunkt, Gasalarm während des Fluges. Zuständigkeiten und Kommunikationswege dokumentiert.

    Häufige Fragen: Risikobewertung & Sicherheit

    Sind DGUV-Befahrungsmaßnahmen erforderlich?

    In vielen Fällen entfallen durch den Einsatz der ELIOS 3 aufwendige DGUV-Befahrungsmaßnahmen (DGUV Regel 113-004), da kein Personeneinstieg erforderlich ist. Die Drohne übernimmt das Risiko – Ihr Personal bleibt in sicherer Entfernung. Freimessungen und Sicherheitsmaßnahmen sind dennoch erforderlich, aber deutlich reduziert. Wir klären die konkreten Anforderungen im Vorfeld mit Ihnen und den zuständigen Stellen.

    Warum inspizieren Sie im Zweierteam?

    Das Zweierteam ist unser Standard: Ein zertifizierter Pilot steuert die Drohne, ein zweiter überwacht Live-Feed, Sicherheit und Dokumentation. Das sorgt für maximale Kontrolle, sichere Abläufe und reibungslosen Einsatz – auch in engen oder komplexen Anlagen. Die DGUV fordert bei Arbeiten in Confined Spaces einen Sicherungsposten – unser Zweierteam erfüllt diese Anforderung automatisch, ohne dass Sie eigenes Personal abstellen müssen. Bei einzelnen Aufträgen – etwa bei besonders großen oder komplexen Anlagen – arbeiten wir auch zu dritt.

    Kann die ELIOS 3 in Ex-Bereichen eingesetzt werden?

    Die ELIOS 3 ist NICHT ATEX/IECEx-zertifiziert. Explosive Atmosphären (H₂S, Methan etc.) erfordern vorherige Gasfreimessung. Nach erfolgreicher Freimessung und Bestätigung, dass keine explosive Atmosphäre vorliegt, kann die ELIOS 3 eingesetzt werden. Wir arbeiten eng mit Ihren Sicherheitsverantwortlichen zusammen, um die Anforderungen zu klären. Mehr dazu: ATEX & Explosionsschutz.

    Können Inspektionen ohne Personeneinstieg durchgeführt werden?

    Ja, mit der Flyability ELIOS 3 inspizieren wir Tanks, Kessel, feuerfeste Auskleidungen, Industrieöfen, Schächte und andere Confined Spaces ohne Personeneinstieg. Die Drohne ist vollständig kollisionssicher durch einen Carbon-Schutzkäfig und übernimmt das Risiko – Ihre Mitarbeiter bleiben in Sicherheit. Keine DGUV-Befahrung, keine Rettungsketten, deutlich reduziertes Risiko für Ihr Personal.

    Wie sicher ist die ELIOS 3 in engen Räumen?

    Die ELIOS 3 ist speziell für enge und gefährliche Räume entwickelt: Kollisionsgeschützt durch Carbon-Käfigstruktur (kann Wände berühren, bei Flip autonome Umkehr), GPS-unabhängige SLAM-Navigation mit Real-time 3D-Livemap für präzise Positionierung, 16.000 Lumen LED für optimale Sicht in dunklen Bereichen, IP44-Schutz gegen Staub und Wasser (LiDAR Payload IP68), Smart Return-to-Home (seit 2025) für autonomen Rückflug bei Signalverlust. Die Drohne wurde in tausenden Inspektionen weltweit erprobt und gilt als Industriestandard für Confined Spaces.

    Wird der Personeneinstieg durch die Drohneninspektion komplett überflüssig?

    In vielen Fällen ja – insbesondere bei visueller Zustandserfassung, Thermografie und LiDAR-Vermessung. Für bestimmte Folgeschritte (z. B. Wanddickenmessung per Ultraschall oder Reparaturen) kann ein Einstieg weiterhin nötig sein. Unsere Daten ermöglichen es Ihren Prüfern, gezielt zu entscheiden, ob und wo ein Einstieg wirklich erforderlich ist – das reduziert Risiko und Aufwand erheblich.

    Sind Ihre Drohnenpiloten zertifiziert?

    Ja. Wir verfügen über EU-Drohnenführerscheine (für Outdoor-Einsätze) und langjährige Praxiserfahrung in industriellen Umgebungen – Confined Spaces, Kraftwerke, Chemieanlagen, Öl & Gas. Indoor-Inspektionen mit der Elios 3 sind genehmigungsfrei und erfordern keinen Drohnenführerschein. Drohnenflüge in Industrie-Confined-Spaces haben spezifische Anforderungen: enge Räume ohne GPS-Referenz, Koordination mit Sicherheitsverantwortlichen, Gasfreimessungen, ATEX-Protokolle. Diese Erfahrung bringen wir seit 2017 aus hunderten Einsätzen mit. Inspektionen werden standardmäßig im Zweierteam durchgeführt – Pilot und Sicherungsposten – bei einzelnen Aufträgen auch zu dritt.

    Müssen wir eigenes Personal für die Inspektion stellen?

    Nein. Wir arbeiten mit eigenem Team und abgestimmtem Sicherheitskonzept – Pilot und Sicherungsposten sind bei uns inbegriffen. Sie müssen kein eigenes Personal abstellen. Für die Vorbereitung (Freimessung, Zugang, Anlagenfreigabe) stimmen wir uns vorab mit Ihren Verantwortlichen ab.

    Professionelle Inspektion mit der ELIOS 3 — deutschlandweit verfügbar.

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